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Grundsteuerreform: Informationen zu den Änderungen ab 2022

27. 10. 2022

Ab 01. Juli 2022 müssen die Besitzer von Grundstücken in Deutschland, die zum Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder land- bzw. forstwirtschaftlichen Fläche sind, eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Grundsteuer neu berechnet werden soll.

 

Grund- und Immobilienbesitzer benötigen demnach für die Grundsteuererklärung einige Daten.

 

Neben allgemeinen Angaben wie Adresse und Einheitswert-Aktenzeichen des Grundstücks sowie Wohnort des Immobilieneigentümers werden Angaben zur Größe des Flur- bzw. Grundstücks benötigt, ebenso die Grundbuchblattnummer.

 

Weiterhin sind Angaben zur Nutzung- bzw. Wohnfläche der Immobilie erforderlich.

 

Die Finanzbehörden in Hessen haben für die Eigentümer dazu unter www.grundsteuer.hessen.de entsprechende Daten eingestellt.

 

Die Daten können ab dem 01. Juli 2022 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Steuerbehörden stellen zu diesem Zweck ein Formular in das Steuerportal ELSTER ein. Zur Eingabe in das ELSTER-Portal benötigt man ein Benutzerkonto. Dieses kann man unter www.elster.de beantragen. Ist bereits ein Benutzerkonto vorhanden, etwa zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, können Sie dieses auch für die Grundsteuererklärung verwenden. Die Datenerfassung läuft bis zum 31. Oktober 2022.

 

Sie finden im Downloadbereich eine Checkliste sowie erste Informationen zu der neuen Grundsteuerreform.

 

 

Bild zur Meldung: Grundsteuerreform: Informationen zu den Änderungen ab 2022

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