Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.haina.de veröffentlichte Website der Gemeinde Haina (Kloster).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Gemeinde Haina (Kloster) arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19.10.2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.haina.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Inhalte
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eigene PDF-Dateien
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Bildbeschreibungen (Alternativtexte)
nur teilweise vereinbar.
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende des Jahres 2021 geplant:
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Entwicklung einer Umsetzungsstrategie und ggf. die Beauftragung einer zertifizierten externen Agentur
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.10.2020 erstellt und zuletzt am 19.10.2020 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns per oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie können uns auch telefonisch oder per Telefon kontaktieren:
Gemeinde Haina (Kloster)
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Tel.: (06456) 92890 - 00
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: