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Wichtige Information: Hilfe für Kriegsflüchtlinge

03. 03. 2022

Hilfe für Kriegsflüchtlinge

 

Durch die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine kommt es zu einer großen Welle von Kriegsflüchtlingen, die teilweise unsere Gemeinde bereits erreicht hat. Mit der Ankunft weiterer Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet, meist Familien mit Kindern, ist in den nächsten Tagen zu rechnen.

 

Bei der Gemeinde Haina (Kloster) haben sich bereits viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gemeldet, um in dieser humanitären Notlage mit Sachspenden zu helfen. Allerdings sollte diese Hilfe vorbereitet und entsprechend koordiniert werden, was aufgrund der noch nicht vollumfänglich überschaubaren Situation und der größtenteils nicht vorhandenen Logistik in der Grenzregion derzeit sehr schwierig ist. Die Stadt Frankenberg (Eder) hat auf ihrer Homepage eine Liste mit Materialien eingestellt, die derzeit zwingend benötigt werden. Die Liste findet ihr hier:

https://www.frankenberg.de/item-pressemeldung/aufruf-thermo-unterwaesche-handschuhe-und-medizinartikel-fuer-die-ukraine.html

Die dort gelisteten Materialien können auf dem Bauhof der Stadt Frankenberg in der Wilhelmsstraße abgegeben werden. Von der Abgabe weiterer Hilfsgüter, die nicht gelistet sind, sollte zunächst abgesehen werden.

 

Der Landkreis bittet, in Abstimmung mit den Kommunen darum, zunächst primär den Kriegsflüchtlingen zu helfen, die jetzt und in den nächsten Tagen in unserer Region ankommen werden. Notwendig ist momentan vorrangig die Schaffung von Unterkunftsmöglichkeiten sowie deren Ausstattung. Sollten Sie leerstehende Wohnungen, Etagen oder andere bewohnbare Räumlichkeiten zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bitte direkt bei uns auf der Gemeinde unter oder Tel.: 06456-92890-00. Auch der Landkreis hat eine Hotline geschaltet, die sich um die Vermittlung von Unterkünften kümmert. Unter „Börse für kostenfreie Unterkünfte“, , Hotline: 05631/954-5000 können auch dort freie Kapazitäten gemeldet werden.

 

Sollten Sie bereits ukrainische Kriegsflüchtlinge aufgenommen haben, bitten wir um eine kurze Meldung in unserem Bürgerbüro. Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich grundsätzlich 3 Monate visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten; eine Verlängerung um 3 Monate ist möglich. Sobald uns nähere Informationen seitens des Bundes, Landes oder Landkreis zu den Meldeformalitäten vorliegen, werden wir sie umgehend auf unsere Homepage einstellen.

 

Bild zur Meldung: © Bild: Pixabay

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