Gewerbeanmeldung
Allgemeine Informationen
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:
- sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- die Verwaltung eigenen Vermögens
Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
- Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)
Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.
Gewerbeummeldung: Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Gewerbeabmeldung: Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer
- Vereinsregisterauszug
- Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Angabe eines vertretungsberechtigten Organs
- Gewerbe-Anmeldung (Antragsformular GewA 1)
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- GewA 1 Gewerbe-Anmeldung
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Angabe eines vertretungsberechtigten Organs
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Vereinsregisterauszug
- Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer
- siehe unter Formulare
Ansprechpartner
GewerbeamtPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-12
(06456) 92890-25
Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-11
(06456) 92890-25
Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-23
(06456) 92890-25