Gewerbean-, um- und abmeldung


Allgemeine Informationen

Der Beginn eines Gewerbebetriebes, dessen Einstellung oder eine Änderung der gemeldeten Daten (z.B. der Adresse oder Tätigkeit) ist nach der Gewerbeordnung umgehend der Gewerbemeldestelle der Gemeinde anzuzeigen. Die Meldung hat den Zweck, die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen und dient der steuerlichen Erfassung. Hierzu werden die Meldungen auch automatisch weitergeleitet an verschiedene andere Stellen, z.B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft. Wichtige Unterlagen: Je nach Vorgang - Personalausweis, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Setzen Sie sich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung.

Wer ein Unternehmen neu gegründet hat oder sich selbstständig gemacht hat, benötigt eine entsprechende Steuernummer. Seit Januar 2021 müssen Neu-Gewerbetreibende dafür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln – innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.
Füllen Sie dazu online auf www.elster.de den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus und schicken Sie diesen elektronisch an Ihr Finanzamt. Ihre Steuernummer erhalten Sie von Ihrem Finanzamt nach der Prüfung des Fragebogens per Post.

 

Welche Gebühren fallen an?

Für eine Gewerbean-, um- oder abmeldung fällt eine Gebühr zwischen 28,00 und 36,00 € an.


Ansprechpartner

Gewerbeamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-12

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23