Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Übersetzung Handelsregisterauszug
Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 Euro für natürliche Personen und von 350,00 Euro für juristische Personen erhoben
Die Reisegewerbekarte für eine natürliche Person kostet 300,00 €.
Die Reisegewerbekarte für eine juristische Person kostet 350,00 €.