Reisegewerbekarte


Allgemeine Informationen

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben


Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
 

An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
 

 

Was muss ich mitbringen?
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

 

Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 Euro für natürliche Personen und von 350,00 Euro für juristische Personen erhoben
Die Reisegewerbekarte für eine natürliche Person kostet 300,00 €.
Die Reisegewerbekarte für eine juristische Person kostet 350,00 €.

Ansprechpartner

Gewerbeamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-12

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23