Gewerbezentralregisterauskunft
Allgemeine Informationen
Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig sind hier die Stadtverwaltungen (Gemeindevorstände) der Wohnsitzgemeinden. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zweck (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
- zur Vorlage bei einer Behörde:Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.
- für behördliche Zwe >Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Der Auzug aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 €.
Ansprechpartner
GewerbeamtPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-12
Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-11
Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-23