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Wohnberechtigungsschein


Allgemeine Informationen

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde.

 

Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Der Wohnberechtigungsschein beinhaltet eine angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (z. B. Behinderte) und ist ein Jahr lang in Hessen gültig.

Achtung:
Für den erneuten Bezug einer geförderten Mietwohnung muss ein neuer Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Wohnungsbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

 

Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (z. B. letzte Gehaltsabrechnung einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen, letzter Einkommensteuerbescheid oder Einkommenssteuererklärung, letzte Einnahmenüberschussrechnung bei Selbstständigen, Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte)
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder
  • ggf. Nachweis über Unterhaltsleistungen
  • ggf. Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit

 

Welche Gebühren fallen an?
In Hessen ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins kostenfrei. Bei belegungsgebundenen Wohnungen sind Provisionen und Maklercourtagen nicht zulässig.

 

Anträge / Formulare

Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde steht Ihnen ein Antragsformular im Internet zum Download zur Verfügung.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-12

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