Wahlhelfer


Allgemeine Informationen

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und
Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Für weitere Informationen:
www.wahlen.hessen.de
 

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
E-Mail

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11
Telefax (06456) 92890-25
E-Mail

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23
Telefax (06456) 92890-25
E-Mail

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