Für Schwerbehindertenangelegenheiten ist die Hessische Versorgungsverwaltung mit ihren Außenstellen zuständig. Dabei erfüllt sie folgende Aufgaben:
Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts
Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich "Nachteilsausgleiche" (Merkzeichen)
Ausstellen und "Verlängern" von "Schwerbehindertenausweisen"
Feststellen der Voraussetzungen für die "unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" und/oder der "Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer" und Ausgabe entsprechender Beiblätter