Untersuchungsberechtigungsschein
Allgemeine Informationen
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Hierfür wird
- ein Untersuchungsberechtigungsschein
(dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) - und ein Erhebungsbogen benötigt
(dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
An wen muss ich mich wenden?
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes.
Die Arztwahl ist frei.
Die Arztwahl ist frei.
Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.
Was muss ich mitbringen?
Personalausweis bzw. der Reisepass oder soweit vorhanden - der Kinderausweis
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Das Erfordernis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung entfällt für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als 2 Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendliche oder den Jugendlichen zu befürchten sind. Diese Voraussetzungen dürften in der Regel bei einer Beschäftigung in den Schulferien erfüllt sein.
Ansprechpartner
Einwohnermelde- und PasswesenPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-11
(06456) 92890-25
Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-23
(06456) 92890-25