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Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis


Allgemeine Informationen

Seit dem 01.11.2010 wird auf der Grundlage des "Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" ein neuer Personalausweis ausgegeben. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de.


 Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.

 

An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

 

Was muss ich mitbringen?
 
  • Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
    und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
     
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.

 

Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter (Vollmacht ausstellen!) möglich.
 

Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passwesen
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23

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