Nebenwohnung


Allgemeine Informationen

Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.
 

An wen muss ich mich wenden?
Bei Umzug oder Neubezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro,Bürgeramt (früher allgemein bekannt  unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt anmelden.

 

Welche Gebühren fallen an?

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.


Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passwesen
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
E-Mail

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11
Telefax (06456) 92890-25
E-Mail

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23
Telefax (06456) 92890-25
E-Mail

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