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Landpacht


Allgemeine Informationen

Das Steueramt ist auch für Flächen der Gemeinde (Haina) zuständig, die an Interessenten verpachtet werden können.

In den jeweiligen Ortsteilen übernehmen das die Ortsvorsteher. Für die Kerngemeinde ist die Gemeindeverwaltung selbst dafür verantwortlich.

Das Steueramt veranlasst die Pachtverträge, ist für die Erstellung und Versendung der Bescheide zuständig, ist Ansprechpartner für die Landpacht und veranlagt diese.


Ansprechpartner

Steueramt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau M. Kolley
Raum 5, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-16

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