Fischereischein
Allgemeine Informationen
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
- Passbild
Ein Jahresfischereischein kostet 12,50 €.
Ein Jahresjugendfischereischein kostet 7,50 €.
Ein Fünfjahresfischereischein kostet 45,00 €.
Ein Fünfjahresjugendfischereischein kostet 23,00 €.
Ein Zehnjahresfischereischein kostet 68,00 €.
Die Verlängerung eines Jahresfischereischeines kostet 12,50 €.
Die Verlängerung eines Jugendfischereischeines kostet 7,50 €.
Die Verlängerung eines Fünfjahresfischereischeines kostet 45,00 €.
Die Verlängerung eines Zehnjahresfischereischeines kostet 68,00 €.
Ansprechpartner
BürgerbüroPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-11
(06456) 92890-25
Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-23
(06456) 92890-25