Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis (-klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Bestimmungen der Ersterteilung (siehe dazu Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Ausnahmen bestehen für
die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A.
Bei 2 Jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (sogenannter Aufstieg).
die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E.
Hier ist für die Erweiterung jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Der Antrag auf Erteilung einer weiteren Fahrerlaubnis kostet 5,10 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die theoretische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags und die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich ablegen. Ansonsten soll die Technische Prüfstelle den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben, so dass Sie einen neuen Antrag stellen müssten.
Was sollte ich noch wissen?
Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E werden bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre.
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E werden für 5 Jahre erteilt.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit jedoch nicht verbunden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und ggf. bei den Fahrschulen.