Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bauaktenarchiv


Allgemeine Informationen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
 

An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsichtsbehörden (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt) führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

 

Was muss ich mitbringen?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.


Ansprechpartner

Bauamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kauffeld
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-21

Mängelmelder

 

 

 

 Bürgerbus Bürgerbus

 

 

Ukraine Flagge

© Bild: Pixabay

lebenspraktische

Informationen Ukraine

 

 

Wassertropfen

Wassersparen - im - Alltag

 

 

 

Verwaltungsportal Hessen

 

 

Das Örtliche

 

 

 

Handliches Telefonbuch

 

 

 

Stadtplan

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit