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Anmeldung eines Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der angeforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.


 Wenn Sie Ihrer Meldepflicht in Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
 
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

 

An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

 

 

Was muss ich mitbringen?

  • Meldeschein. Diesen hält die  Meldebehörde zumeist für Sie bereit.
    Viele Meldebehörden stellen ihn auch bereits als Download im Internet zur Verfügung. (Die Meldebehörde kann die erforderlichen Daten auch zur direkten Aufnahme in das automatisierte Verfahren erheben.)

 

  • Personalausweis / Reisepass

 

  • Wohnungsgeberbescheinigung

 

 

Welche Gebühren fallen an?
 
Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Für den Formularsatz werden 2,00 € erhoben.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Widerspruchsrecht


Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.


Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passwesen
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23

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