Alters- und Ehejubilare
Allgemeine Informationen
Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.
Bei den Alters- und Ehejubiläen in der Großgemeinde Haina (Kloster) erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine persönliche Gratulationskarte der Gemeindeveraltung Haina (Kloster).
Hierfür werden die Termine von dem Vorzimmer des Bürgermeisters überwacht, festgelegt und die Ehrungen vorbereitet. Zusätzlich werden die Gatulationen in der Zeitung veröffentlicht.
Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger die Gatulation über die örtliche Zeitung nicht wünscht, ist dieses bei der Gemeindeverwaltung rechtzeitig anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
VorzimmerPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau P. Weller
Raum 10, 1. Etage
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-18