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Abfall: Gartenabfälle entsorgen


Allgemeine Informationen

Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens anfallen. Diese können Sie entweder in der Biotonne entsorgen oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle oder bei der Kompostierungsanlage direkt anliefern. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich.
 

An wen muss ich mich wenden?
Einige Städte und Gemeinden haben die Beseitigung von Gartenabfällen (nur Baum- und Strauchschnitt) durch Verbrennen an bestimmten Tagen unter bestimmten Anforderungen zugelassen. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine Ausnahme und soll auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die mit Schadorganismen befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.

Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.

 

Welche Gebühren fallen an?

 

Seit dem 01.01.2017 ist eine Menge von 250 kg je Einzelanlieferung von dem eigenen privaten Wohngrundstück gebührenfrei.

 

Sonstige Bioabfälle aus anderen Herkunftsbereichen kosten pauschal 7,50 € bis 100 kg (> 100 kg = 65 € / t).

 

Verholzter Baumschnitt ist mengenunabhängig gebührenfrei.


Ansprechpartner

Steueramt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau M. Kolley
Raum 5, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-16

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