Corona-Beschränkungen ab 02.November 2020; Wahlhandlungen sind davon nicht betroffen

30. 10. 2020

Bereits seit vergangener Woche sind alle DGH´s, Bürgerhäuser und die Sporthalle der Gemeinde Haina (Kloster) für private Nutzungen und für Vereinsaktivitäten gesperrt. Über die Medien wurden mittlerweile durch die Bundes- und Landesregierung weitreichende Einschränkungen, die ab dem 02.November 2020 zunächst bis Ende November 2020 ihre Gültigkeit haben werden, verkündet. Die aktuell gültigen Corona-Beschränkungen des Landes Hessen können Sie auf der Internetseite https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen einsehen.

 

Aus aktuellem Anlass und aufgrund einer Vielzahl von eingehenden Fragen wird darauf hingewiesen, dass die von den Fraktionen und Ortsbeiräten im Zuge der Vorbereitungen auf die Kommunalwahl stattfindenden Treffen zur Listenaufstellung hiervon nicht betroffen sind. Allerdings ist auch bei derartigen Zusammenkünften auf die strikte Einhaltung aller Abstands- und Hygienevorschriften zu achten !

 

In der Presseerklärung der Landesregierung heißt es dazu, „Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt.“. Die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlvorschläge für Wahlen ist ein wesentlicher Teil der nichtamtlichen Vorbereitung. Die Benennung der Bewerberinnen und Bewerber eine notwendige und zentrale Voraussetzung für die Durchsetzung einer Wahl. Bei derartigen Veranstaltungen wird somit ein besonderes öffentliches Interesse unterstellt. Näheres dazu ist auch im §1 (2), Nr.1 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung geregelt.

 

Die Organisatoren und auch die Teilnehmer/innen werden jedoch aufgefordert, sich strikt an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während der gesamten Veranstaltung –auch am Sitzplatz-und das dokumentieren der Teilnehmer/innen zur möglichen Nachverfolgung zu halten !

 

Bild zur Meldung: Corona-Beschränkungen ab 02.November 2020; Wahlhandlungen sind davon nicht betroffen