DGH´s/Bürgerhäuser/Sporthallen stehen für private Feierlichkeiten und Vereinsaktivitäten nicht zur Verfügung

23. 10. 2020

Die Inzidenz im Landkreis Waldeck-Frankenberg hat (Stand: 21.Oktober 2020) einen Wert von 35 überschritten. Es gilt somit die Warnstufe „Orange“. Aufgrund der Tendenz der letzten Tage ist in Kürze sogar mit dem Erreichen der zweithöchsten Warnstufe „Rot“ (Inzidenzwert > 50) zu rechnen.

Der rasante Anstieg der Coronazahlen hat dazu geführt, dass der Landkreis Waldeck-Frankenberg sowie das Gesundheitsamt den Städten und Gemeinden dringend empfohlen hat, bis auf weiteres alle öffentlichen Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser u.ä.) für private Veranstaltungen geschlossen zu halten. In den vergangenen Wochen waren insbesondere bei privaten Feiern, kirchlichen Veranstaltungen oder auch in der Freizeit beim Sport Ausbrüche zu verzeichnen.

 

Die öffentlichen Gebäude werden darüber hinaus auch für Vereinsaktivitäten wie Jahreshauptversammlungen oder Übungsstunden von Gesangs- oder Musikvereinen bis auf weiteres gesperrt. Alle Zusammenkünfte, Feierlichkeiten oder ähnlich gelagerte Aktivitäten, die nicht zwingend notwendig sind, müssen nach Möglichkeit vermieden werden, um den Anstieg der Infektionszahlen aufzuhalten. Sei es im privaten oder öffentlichen Bereich.

 

„Jede Feier, Veranstaltung oder Zusammenkunft, die derzeit  nicht stattfindet, ist infektiologisch gesehen ein Gewinn“, so Herr Hetche vom Gesundheitsamt des Landkreises.

 

Die Durchführung von Sportveranstaltungen und der allgemeine Sportbetrieb im Außenbereich wird derzeit ebenfalls überdacht, auch wenn schlüssige Hygienekonzepte vorliegen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Umsetzung der Konzepte, sprich die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, nicht vollumfänglich gelingt. Mit diesem Thema werden sich das Gesundheitsamt, Herr Landrat Dr. Kubat, sein Vertreter Herr Frese sowie die Bürgermeister der Städte und Gemeinden in Ihrer nächsten Bürgermeisterdienstversammlung am kommenden Dienstag (27.10.2020) befassen.

 

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