Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern

29. 05. 2020

Die Gemeinde Haina(Kloster) weist aus gegebenen Anlass darauf hin, das gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Wassergesetztes in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz, eine Entnahme von Wasser aus öffentlichen Fließgewässern nur mit Handschöpfgefäßen erlaubt ist.

 

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000,-- € geahndet werden kann.

 

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

 

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