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Kindertagesstätten öffnen ab 02.Juni im „eingeschränkten Regelbetrieb"

29. 05. 2020

Die Kindertagesstätten der Gemeinde Haina (Kloster) werden ab Dienstag, den 02.Juni 2020 in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb nach Vorgaben des Landes Hessen eintreten. Ziel ist es, möglichst vielen Kindern bereits im Zuge dieses eingeschränkten Regelbetriebes einen Betreuungsplatz bieten zu können. Aufgrund der zweifelsfrei notwendigen Vorgaben und Empfehlungen des Landes Hessen und des Landkreises Waldeck-Frankenberg wird das Angebot jedoch zunächst noch nicht zwingend für alle Kinder möglich sein.

 

Grundsätzlich gilt, dass Kinder mit Krankheitssymptomen zum präventiven Schutz aller zu Hause bleiben müssen. Das gilt auch, wenn Haushaltsangehörige der Kinder Krankheitssymptome aufweisen – siehe hierzu § 2 Abs. 4 und 5 der 2. Corona-VO. Die Erzieher/innen sind angehalten, sensibler mit betriebsintern auftretenden Krankheitssymptomen (z.B. Husten, Halsschmerzen, Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen) umzugehen.

 

Aufgrund der vorhandenen Personal- und Raumstruktur werden wir zunächst in beiden KiTa´s jeweils drei Gruppen mit konstanter Gruppenzusammensetzung anbieten. Die Gruppengröße wird bedarfsgerecht mit 12-15 Kindern und 2 fest zugeordneten Erziehern/innen festgelegt.

 

Die somit vorhandenen Betreuungsplätze werden wie folgt vergeben:

  • Kinder, deren Elternteile beide berufstätig sind und von denen ein Elternteil zu einer systemrelevanten Berufsgruppe nach der zweiten Corona-Verordnung des Landes angehört

  • Kinder von berufstätigen oder studierenden Alleinerziehenden oder von Schülern oder Studierenden

  • Kinder mit Behinderung, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt oder bei denen eine Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist
     
    Wenn dann noch Kapazitäten frei sind:

  • Kinder aus Familien mit erzieherischen Hilfen, psychisch kranker Eltern

  • Kinder mit geringer Sprachkompetenz

  • Kinder die im letzten Jahr vor der Einschulung stehen

  • Kinder deren Eltern beide berufstätig sind – unabhängig von der Berufsgruppe
     
    Sollten darüber hinaus noch weitere freie Kapazitäten vorhanden sein, werden diese unter Berücksichtigung von ggf. weiteren Härtefällen vergeben. Bitte setzen Sie sich eigenständig und rechtzeitig mit der jeweiligen Standortleitung der Kindertagesstätte in Verbindung. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht aktuell nicht.
     
    Wir bitten schon jetzt um Ihr Verständnis, dass wir bei einer möglichen Veränderung unserer Personalressourcen (z.B. durch Krankheit) den KiTa-Betrieb durch eingeschränkte Gruppengrößen oder Öffnungszeiten weiter einschränken müssen. Natürlich hoffen wir alle, dies vermeiden zu können.
     
    Die bekannten Abstands- und Hygieneregelungen gelten selbstverständlich auch für den Betrieb unserer KiTa´s. Wir möchten Sie deshalb bitten, folgende Regeln unbedingt einzuhalten:

  • Beim Aufeinandertreffen von erwachsenen Personen gilt der Mindestabstand von 1,50m; bitte beachten Sie diese Regel bei der Bring- und Abholsituation und auf den Parkflächen vor den KiTa´s

  • Erziehungsberechtigte sollten die KiTa´s möglichst nicht betreten (je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder)

  • Für die U3-Gruppe ist ein gesonderter Eingang vorgesehen; sofern ein Betreten der KiTa notwendig ist, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden

  • Es sollten immer die Personen des eigenen Haushalts das Kind bringen und abholen

  • Elterngespräche sollten auf das Nötigste beschränkt werden; für ausführliche Gespräche ggf. Telefon- oder Video-Chats nutzen

 

Für Fragen stehen Ihnen die Erzieher/innen vor Ort selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Kindertagesstätten öffnen ab 02.Juni im „eingeschränkten Regelbetrieb"

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