Informationen zur Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Haina (Kloster)

16. 03. 2020

Update 29.05.2020: Die Kindertagesstätten der Gemeinde Haina (Kloster) werden ab Dienstag, den 02.Juni 2020 in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb nach Vorgaben des Landes Hessen eintreten. Ziel ist es, möglichst vielen Kindern bereits im Zuge dieses eingeschränkten Regelbetriebes einen Betreuungsplatz bieten zu können. Aufgrund der zweifelsfrei notwendigen Vorgaben und Empfehlungen des Landes Hessen und des Landkreises Waldeck-Frankenberg wird das Angebot jedoch zunächst noch nicht zwingend für alle Kinder möglich sein.

 

Grundsätzlich gilt, dass Kinder mit Krankheitssymptomen zum präventiven Schutz aller zu Hause bleiben müssen. Das gilt auch, wenn Haushaltsangehörige der Kinder Krankheitssymptome aufweisen – siehe hierzu § 2 Abs. 4 und 5 der 2. Corona-VO. Die Erzieher/innen sind angehalten, sensibler mit betriebsintern auftretenden Krankheitssymptomen (z.B. Husten, Halsschmerzen, Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen) umzugehen.

 

Aufgrund der vorhandenen Personal- und Raumstruktur werden wir zunächst in beiden KiTa´s jeweils drei Gruppen mit konstanter Gruppenzusammensetzung anbieten. Die Gruppengröße wird bedarfsgerecht mit 12-15 Kindern und 2 fest zugeordneten Erziehern/innen festgelegt.

 

Die somit vorhandenen Betreuungsplätze werden wie folgt vergeben:

  • Kinder, deren Elternteile beide berufstätig sind und von denen ein Elternteil zu einer systemrelevanten Berufsgruppe nach der zweiten Corona-Verordnung des Landes angehört

  • Kinder von berufstätigen oder studierenden Alleinerziehenden oder von Schülern oder Studierenden

  • Kinder mit Behinderung, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt oder bei denen eine Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist
     
    Wenn dann noch Kapazitäten frei sind:

  • Kinder aus Familien mit erzieherischen Hilfen, psychisch kranker Eltern

  • Kinder mit geringer Sprachkompetenz

  • Kinder die im letzten Jahr vor der Einschulung stehen

  • Kinder deren Eltern beide berufstätig sind – unabhängig von der Berufsgruppe
     
    Sollten darüber hinaus noch weitere freie Kapazitäten vorhanden sein, werden diese unter Berücksichtigung von ggf. weiteren Härtefällen vergeben. Bitte setzen Sie sich eigenständig und rechtzeitig mit der jeweiligen Standortleitung der Kindertagesstätte in Verbindung. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht aktuell nicht.
     
    Wir bitten schon jetzt um Ihr Verständnis, dass wir bei einer möglichen Veränderung unserer Personalressourcen (z.B. durch Krankheit) den KiTa-Betrieb durch eingeschränkte Gruppengrößen oder Öffnungszeiten weiter einschränken müssen. Natürlich hoffen wir alle, dies vermeiden zu können.
     
    Die bekannten Abstands- und Hygieneregelungen gelten selbstverständlich auch für den Betrieb unserer KiTa´s. Wir möchten Sie deshalb bitten, folgende Regeln unbedingt einzuhalten:

  • Beim Aufeinandertreffen von erwachsenen Personen gilt der Mindestabstand von 1,50m; bitte beachten Sie diese Regel bei der Bring- und Abholsituation und auf den Parkflächen vor den KiTa´s

  • Erziehungsberechtigte sollten die KiTa´s möglichst nicht betreten (je nach Alter und Entwicklungsstand)

  • Für die U3-Gruppe ist ein gesonderter Eingang vorgesehen; sofern ein Betreten der KiTa notwendig ist, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden

  • Es sollten immer die Personen des eigenen Haushalts das Kind bringen und abholen

  • Elterngespräche sollten auf das Nötigste beschränkt werden; für ausführliche Gespräche ggf. Telefon- oder Video-Chats nutzen

 

Für Fragen stehen Ihnen die Erzieher/innen vor Ort selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Update 29.04.2020: Die Anzahl der Erziehungsberechtigten, die gemäß der 2.Verordnung des Landes Hessen zur Eindämmung des Corona-Virus als „systemrelevant“ gelten, steigt an. Immer mehr Berufsgruppen dürfen mittlerweile ihre Kinder in die sogenannte „Notbetreuung“ geben.

 

Darauf reagiert nunmehr auch die Gemeindeverwaltung Haina (Kloster) und wird ab dem 04.Mai, neben der bereits eingerichteten Notgruppe in der KiTa Haina, eine Notbetreuung in der KiTa Löhlbach anbieten. Die betroffenen Eltern, die unter die Regelungen der 2.Verordnung fallen, können ihre Kinder zu den gewohnten Öffnungszeiten in beiden KiTa´s zur Betreuung abgeben.

 

Wir bitten schon jetzt um Verständnis dafür, dass auch in den KiTa´s die üblichen Regularien der Corona-Pandemie einzuhalten sind. Die Kinder müssen deshalb bereits an der Eingangstür von den Eltern abgegeben werden, Eltern/Erziehungsberechtigte dürfen die KiTa´s nicht betreten. Bitte achten Sie auch bereits vor der Eingangstür auf die Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 1,50m). Sollten Eltern und/oder Kinder Krankheits-Symptome aufweisen, dürfen die Kinder nicht in die Betreuungsgruppen. Für die Einhaltung der Hygienevorschriften in den KiTa´s ist gesorgt.

 

Update 17.04.2020: Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16.04.2020. Die Kindertagesstätten bleiben  weiterhin bis zum 03.05.2020 aufgrund des Corona-Virus geschlossen. Die Notbetreuung wird weiterhin in der Kindertagesstätte in Haina erfolgen.

 

Update 21.03.2020: Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 20.03.2020. Die Notbetreuung in der Kindertagesstätte kann nun auch in Anspruch genommen werden, wenn nur eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter des Kindes zu einer in der Anlage aufgeführten Personengruppe gehört.

16.03.2020: Gemäß Schreiben vom 15.03.2020 hat die Hessische Landesregierung mit der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020, geändert durch Verordnung vom 14. März 2020, folgende Regelungen zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege getroffen.

Danach dürfen Kinder vorerst bis einschließlich 19. April 2020 keine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, altersübergreifende Einrichtung) oder Kindertagespflegestelle betreten.

Die Regelung gilt mit sofortiger Wirkung, also ab Montag, dem 16. März 2020. Damit entfallen die regulären Betreuungsangebote in Kitas und Kindertagespflege.

Ausnahmen gelten, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes oder der bzw. die allein Erziehungsberechtigte zu einer in der Anlage aufgeführten Personengruppen gehören.

Die Gemeinde Haina (Kloster) wird dementsprechend eine „Notbetreuung“ in der Kindertagesstätte in Haina für den in der Anlage (Downloadbereich) erwähnten Personenkreis bereitstellen. Die Kindertagesstätte in Löhlbach bleibt für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 19.04.2020 vorerst komplett geschlossen.

Wir weisen die Erziehungsberechtigten der Kinder daraufhin, dass die Nutzung der „Notbetreuung“ in der Kindertagesstätte in Haina nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine vom Arbeitgeber bestätigte Bescheinigung (Vordruck im Downloadbereich) vorliegt, dass der jeweilige Erziehungsberechtigte in einem Beruf tätig ist, welcher einer in der Anlage genannten Gruppen entspricht.

Ohne entsprechende Bescheinigung kann keine Betreuung der Kinder übernommen werden.

Wichtig zu beachten ist:


Die Betreuung setzt in diesen Fällen zwingend voraus, dass das Kind
· keine Krankheitssymptome aufweist,
· nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten
Personen mindestens 14 Tage vergangen sind
· und sich das Kind in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach nicht in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat bzw. 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.

Weitere Informationen zur „Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ finden Sie hier.

 

Bild zur Meldung: Informationen zur Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Haina (Kloster)