Kontaktverbot zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes

13. 03. 2020

Update 27.04.2020: Seit dem 27.04.2020 ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Publikumsbereich von Geschäften Pflicht.

 

Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.
 

Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dass Abstandsgebot zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.