Verpflichtung zum Austausch alter Bleianschlüsse (Wasser)

Haina (Kloster)

Aus aktuellem Anlass verweist die Gemeinde Haina (Kloster) erneut auf folgenden Bericht:

 

Am 01. Dezember 2013 wurde der Grenzwert der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für Blei von zuvor 0,025 Milligramm pro Liter auf jetzt 0,010 Milligramm pro Liter gesenkt. Der neue Grenzwert beruht auf einem Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und steht für Vorsorge und aktiven Schutz der menschlichen Gesundheit.

 

Sind alte Bleirohre vorhanden, so müssen sie zum Schutz der Gesundheit gegen neue Leitungen aus anderen Materialien ausgetauscht werden, da sich der neue Grenzwert ansonsten nicht einhalten lässt. Die Kosten trägt der jeweilige Eigentümer.

 

Überschreitungen des Grenzwertes sind nach TrinkwV nur noch dann zulässig, wenn das zuständige Gesundheitsamt eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt; was jedoch im Einzugsbereich des Wasserversorgungszweckverband Gemünden-Haina (WVZV) nicht erfolgt ist.

 

Nachfolgend wird stichpunktartig das Risiko beschrieben, welches sich durch erhöhte Bleikonzentrationen im Trinkwasser ergibt:

 

  • Blei ist ein toxisches Spurenelement, das nach Aufnahme nur langsam wieder ausgeschieden wird. Bedenklich ist vor allem die schleichende Aufnahme kleiner Bleimengen über einen längeren Zeitraum. Bereits Spuren können zu einer Beeinträchtigung der Blutbildung, der Nieren und der Funktion des Nervensystems führen.

  • Bei Erwachsenen wird Blei größtenteils in den Knochen eingelagert. Besondere Vorsicht gilt für Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, da das sich entwickelnde Zentralnervensystem des Kindes besonders empfindlich auf Blei reagiert. Es kommt zu Störungen der Intelligenz- und Lernentwicklung sowie zu Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung. Aus dem mütterlichen Organismus tritt Blei ungehindert durch die Plazenta auf den Fötus über. Deshalb sollten auch junge Frauen und Schwangere kein Trinkwasser konsumieren, das erhöhte Bleigehalte aufweist. Während der Schwangerschaft kann das in den Knochen der Mutter gespeicherte Blei wieder mobilisiert und an das Kind abgegeben werden.

  • Trinkwasser mit einem erhöhten Bleigehalt sollte nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung und während der Schwangerschaft auch nicht für Lebensmittelzwecke verwendet werden.


Unsere Handlungsempfehlung bezüglich der vorbezeichneten Thematik:

  • Haushalte mit Bleianschluss müssen umgehend einen Austausch der Anschlüsse durch eine Fachfirma veranlassen. Die Energiegesellschaft Frankenberg mbH (EGF), als Dienstleister des WVZV, steht für weitere Informationen zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Haina (Kloster)