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Selbstablesung der Wasserzähler in der Gemeinde Haina (Kloster)

Haina (Kloster)

Ab dem 01. Januar 2019 tritt die neue Wasserversorgungssatzung des Wasserversorgungszweckverbandes Gemünden – Haina in Kraft.

 

In Haina (Kloster) und den Ortsteilen Battenhausen, Bockendorf, Dodenhausen, Haddenberg, Halgehausen, Hüttenrode, Löhlbach, Mohnhausen, Oberholzhausen und Römershausen werden die Bürger im Laufe dieser Woche zur Selbstablesung schriftlich aufgefordert.

 

Die Gemeinde Haina (Kloster) bittet die Bürger Ihren Wasserzählerstand bis spätestens zum 24. November 2018 mitzuteilen.

 

Ihren Wasserzählerstand können Sie schriftlich (unterer Abschnitt des Ablesebriefes) oder telefonisch unter 0 64 56 / 9 28 90 – 00 und 9 28 90 – 16, per E-Mail an marina.kolley@haina.de und über die Homepage http://www.haina.de/ mitteilen.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei nicht fristgerechter Abgabe des Wasserzählerstandes, der Wasserverbrauch geschätzt wird.

 

Bezüglich der frühen Ablesung wird eine Hochrechnung zum 31.12.2018 erfolgen.

 

Bitte auch das anhängende SEPA-Basis-Lastschriftmandat für den neuen Wasserversorgungszweckverband Gemünden-Haina unterschrieben an die Gemeinde Haina (Kloster) zurückgeben.

 

Haina (Kloster), den 05.11.2018

 

Bild zur Meldung: Selbstablesung der Wasserzähler in der Gemeinde Haina (Kloster)

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