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Sperrmüllanlieferungen ab 01.01.2021 kostenpflichtig

29. 12. 2020

Wie bereits im November angekündigt, sind die Sperrmülldirektanlieferungen in den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises in Geismar und Flechtdorf ab dem 01. Januar 2021 kostenpflichtig. Auch die Gebühren für Restabfallkleinmengen und Bauschutt steigen ab dem Jahr 2021.

Der Landkreis möchte mit diesen Regelungen die vielen Kleinst- und Mehrfachanlieferungen deutlich reduzieren. „Die Maßnahmen sollen auch zu einer Entlastung der Anlagen, zur schnelleren Abfertigung und zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen und somit für mehr Sicherheit sorgen.“, so der 1. Kreisbeigeordnete Karl-Friedrich Frese. Die neuen Regelungen der Abfallentsorgungsanlage Geismar finden Sie auch unter: www.abfallw-wa-fkb.de

Die Bürgerinnen und Bürger können jedoch weiterhin das Entsorgungsangebot der Gemeinde Haina (Kloster) nutzen. Bezüglich einer Sperrmüllentsorgung oder anderer Abfälle können Sie sich direkt mit unserem Bürgerbüro unter Tel.: (06456) 92890-00, oder per E-Mai:  in Verbindung setzen.

 

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Melden Sie wilde Müllablagerungen direkt unter https://muell-weg.de/

 

 

 

Bild zur Meldung: Sperrmüllanlieferungen ab 01.01.2021 kostenpflichtig

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