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Notbetreuung seit dem 04.Mai auch in der KiTa Löhlbach

29. 04. 2020

Die Anzahl der Erziehungsberechtigten, die gemäß der 2.Verordnung des Landes Hessen zur Eindämmung des Corona-Virus als „systemrelevant“ gelten, steigt an. Immer mehr Berufsgruppen dürfen mittlerweile ihre Kinder in die sogenannte „Notbetreuung“ geben.

 

Darauf reagiert nunmehr auch die Gemeindeverwaltung Haina (Kloster) und wird ab dem 04.Mai, neben der bereits eingerichteten Notgruppe in der KiTa Haina, eine Notbetreuung in der KiTa Löhlbach anbieten. Die betroffenen Eltern, die unter die Regelungen der 2.Verordnung fallen, können ihre Kinder zu den gewohnten Öffnungszeiten in beiden KiTa´s zur Betreuung abgeben.

 

Wir bitten schon jetzt um Verständnis dafür, dass auch in den KiTa´s die üblichen Regularien der Corona-Pandemie einzuhalten sind. Die Kinder müssen deshalb bereits an der Eingangstür von den Eltern abgegeben werden, Eltern/Erziehungsberechtigte dürfen die KiTa´s nicht betreten. Bitte achten Sie auch bereits vor der Eingangstür auf die Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 1,50m). Sollten Eltern und/oder Kinder Krankheits-Symptome aufweisen, dürfen die Kinder nicht in die Betreuungsgruppen. Für die Einhaltung der Hygienevorschriften in den KiTa´s ist gesorgt.

 

Bild zur Meldung: Notbetreuung seit dem 04.Mai auch in der KiTa Löhlbach

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