Aktuelle Hinweise und Informationen der Gemeinde Haina (Kloster) zum Corona-Virus

17. 03. 2020

Zum Schutz der Bevölkerung in der Gemeinde Haina (Kloster) und zur Eindämmung des sich ausbreitenden Corona-Virus, gibt die Gemeinde Haina (Kloster) ab sofort geltende Regelungen bekannt:

 

Gemeindeverwaltung:

Update 29.04.2020: Die Gemeindeverwaltung Haina (Kloster) ist ab dem 04.Mai 2020 wieder für Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

 

Um Warteschlangen und Verstöße gegen die geltenden Corona-Regularien zu vermeiden, ist es allerdings notwendig, zuvor telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren. So sollen die Besucher zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren möglichst gezielt geleitet und Warteschlangen vor Büros und in Wartebereichen vermieden werden.

 

Anliegen die ohne persönliche Besuche möglich sind, sollen auch weiterhin per E-Mail, postalisch oder per Telefon vorgebracht werden.

 

Um die Ansteckungsgefahren für Besucher und Personal zu minimieren, bleibt die Eingangstür verschlossen. Die zuständigen Sachbearbeiter/innen werden die Besucher zum zuvor abgestimmten Termin an der Tür abholen. Zum Eintritt in das Rathaus müssen Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die üblichen Abstandsregeln und Regularien während der der Corona-Pandemie sind einzuhalten.

 

Die Öffnung ist mit der Kreisverwaltung abgestimmt und wird in dieser Form auch von den anderen Kommunalverwaltungen des Landkreises umgesetzt.

 

Kindertagesstätten:

Grundsätzlich gilt, dass Kinder mit Krankheitssymptomen zum präventiven Schutz aller zu Hause bleiben müssen. Das gilt auch, wenn Haushaltsangehörige der Kinder Krankheitssymptome aufweisen – siehe hierzu § 2 Abs. 4 und 5 der 2. Corona-VO. Die Erzieher/innen sind angehalten, sensibler mit betriebsintern auftretenden Krankheitssymptomen (z.B. Husten, Halsschmerzen, Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen) umzugehen.

 

Wir bitten schon jetzt um Ihr Verständnis, dass wir bei einer möglichen Veränderung unserer Personalressourcen (z.B. durch Krankheit) den KiTa-Betrieb durch eingeschränkte Gruppengrößen oder Öffnungszeiten wieder einschränken müssen. Natürlich hoffen wir alle, dies vermeiden zu können.
 
Die bekannten Abstands- und Hygieneregelungen gelten selbstverständlich auch für den Betrieb unserer KiTa´s. Wir möchten Sie deshalb bitten, folgende Regeln unbedingt einzuhalten:

  • Beim Aufeinandertreffen von erwachsenen Personen gilt der Mindestabstand von 1,50m; bitte beachten Sie diese Regel bei der Bring- und Abholsituation und auf den Parkflächen vor den KiTa´s

  • Erziehungsberechtigte sollten die KiTa´s möglichst nicht betreten (je nach Alter und Entwicklungsstand)

  • Für die U3-Gruppe ist ein gesonderter Eingang vorgesehen; sofern ein Betreten der KiTa notwendig ist, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden

  • Es sollten immer die Personen des eigenen Haushalts das Kind bringen und abholen

  • Elterngespräche sollten auf das Nötigste beschränkt werden; für ausführliche Gespräche ggf. Telefon- oder Video-Chats nutzen

 

Für Fragen stehen Ihnen die Erzieher/innen vor Ort selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Mund-Nasenschutz Pflicht

Seit dem 27.04.2020 ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Publikumsbereich von Geschäften Pflicht. Ausnahmen für die Tragepflicht eines Mund-Nasenschutz bestehen für Menschen,  die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung einen entsprechenden Schutz nicht  tragen können und für Kinder unter sechs Jahren.

 

Nachbarschaftshilfe durch Vereine in Corona Zeiten:

Die Gemeinde Haina (Kloster) bietet in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Haina und dem TSV Haina ab sofort eine Nachbarschaftshilfe für die Bürgerinnen und Bürger in Haina und Umgebung an. Mehr dazu finden Sie in der Meldung vom 27.03.2020.

 

Abfallentsorgung:

 

Die Entsorgung von in privaten Haushalten anfallenden Abfällen, die eventuell mit dem Corona-Virus infiziert sind, müssen unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden. Die Abfälle von Personen, die entweder mit dem Corona-Virus infiziert sind oder von Personen, die unter Quarantäne stehen, sind in verschlossenen (verknoteten) Müllbeuteln über die graue Restmülltonne zu entsorgen.


Solche Abfälle dürfen nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z.B. Papiertonne, Biotonne oder Gelber Sack) zu geführt werden.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Firma Stratmann Städtereingung GmbH & Co. KG unter folgender Telefonnummer zur Verfügung 02904 / 9702-220.

 

Die jeweils geltenden Öffnungszeiten und Schutzvorschriften für die Müllumladestation in Geismar finden Sie auf der Homepage des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Waldeck-Frankenberg.

 

Aktuelle Verordnungen und Auslegungshinweise zum Corona-Virus

 

Die Verordnungen zum Corona-Virus und die Auslegungshinweise zu den jeweiligen Verordnungen in der aktuellsten Lesefassung finden Sie auf der Website der Hessischen Landesregierung und des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.   

 

Wir raten allen Menschen in der Gemeinde Haina (Kloster) dringend, sich an die allgemeinen Hygieneregeln zu halten. 

Diese finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Landkreise Waldeck Frankenberg.

 

Über die aktuelle Lage werden wir hier auf der Homepage regelmäßig berichten.

 

Wichtige vertrauenswürdige Informationen zum Corona Virus finden Sie hier:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Robert-Koch-Institut

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Bundesministerium für Gesundheit

 

 

Bild zur Meldung: Aktuelle Hinweise und Informationen der Gemeinde Haina (Kloster) zum Corona-Virus