Abraumverbrennung


Allgemeine Informationen

Regelung für das Genehmigungsverfahren bei einer Abraumverbrennung während der Sommermonate


Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Haina (Kloster),


aufgrund der aktuell steigenden und anhaltenden Waldbrandgefahr während der Sommermonate treten neue Regelungen für das Genehmigungsverfahren in Kraft:


• Genehmigungen für eine Abraumverbrennung werden nur noch für eine Verbrennung innerhalb des eigenen Grundstückes (Wohnanschrift) genehmigt.
• Der Verantwortliche muss bei der Verbrennung für eine ausreichende Löschwasserversorgung sorgen, ein Eimer Wasser reicht hierfür nicht aus.
• Bei Grundstücken bzw. landwirtschaftlichen Flächen am Waldrand, werden keine Genehmigungen erteilt.


Diese Regelung wird ab sofort umgesetzt und wird frühestens im September (witterungsabhängig) aufgehoben.


Haina (Kloster), 12.06.2023
Gemeindeverwaltung Haina (Kloster)


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).