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Führungszeugnis im Onlineverfahren


Allgemeine Informationen

Leistungsbeschreibung

 

Seit dem 01.09.2014 können Sie das einfache oder erweiterte Führungszeugnis online im Internet beantragen und bezahlen.

Damit wurde ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.

Das Online-Portal soll aber die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung gestellt werden.

 

Die allgemeinen Informationen zum Führungszeugnis finden Sie hier.

 

An wen muss ich mich wenden?

 

Bundesamt für Justiz (BfJ)
53094 Bonn
Telefon: +49 228 - 99 410-40
Telefax: +49 228 - 99 410-5050

 

 

Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen.

 

Voraussetzungen

 

Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie

 

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
    (Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden)
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

 

Hinweis: . Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.

 

Download der AusweisApp

(Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

 

Welche Gebühren fallen an?

 

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro

 

Rechtsgrundlage

 

 

Was sollte ich noch wissen?

 

  • Sofern Sie das Führungszeugnis zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.
  • Sie können im Rahmen der Online-Antragstellung zur Nachverfolgung Ihres Antrags ein Benutzerkonto einrichten. Darin wird Ihnen der Bearbeitungsstand zu Ihrem Antrag angezeigt. Rückfragen zu Ihrem Antrag können bequem und schnell über das Benutzerkonto geklärt werden. Ohne Benutzerkonto ist eine Klärung eventueller Rückfragen nur auf dem Postweg möglich.

 


Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passwesen
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23

Mängelmelder

 

 

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