Verpflichtungserklärung


Allgemeine Informationen

Mit der Abgabe
einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.

 

Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Folgende Unterlagen werden für die Einladung ausländischer Gäste benötigt:

  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag / Grundbuchauszug
  • Personalausweis bzw. Reisepass

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der
Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.
 
Welche Gebühren fallen an?
Eine Verpflichtungserklärung kostet pro Gast 25,00 €.

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen auf Sie zurückzugreifen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
E-Mail

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11
Telefax (06456) 92890-25
E-Mail

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23
Telefax (06456) 92890-25
E-Mail

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