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Straßenbeleuchtungsstörung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden.

 

Bitte geben Sie dabei an

  • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
  • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).


Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

Die Bürgerinnen und Bürger können defekte Straßenlampen der zuständigen Gemeindeverwaltung mitteilen.

Diese leiten die Anzeigen mit einem Reparaturauftrag an die zuständige Firma zwecks einer Instandsetzung weiter.

Die Gemeindeverwaltung ist für jede Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger dankbar.

An wen muss ich mich wenden?

Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

 

Welche Gebühren fallen an?
 

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23

Mängelmelder

 

 

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