Schwerbehindertenausweis


Allgemeine Informationen

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie:


Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.


Diese Merkmale sind:
 


Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.
 


Entsprechende Termine können Sie im Schaukasten der Gemeindeverwaltung einsehen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die örtlich zuständigen Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales

 

Welche Gebühren fallen an?
kostenlos

 

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

 

Anträge / Formulare

 

Was sollte ich noch wissen?
Hinweise (Besonderheiten)

Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
 
Bemerkungen

Weiterführende Informationen

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Ansprechpartner

Ordnungsamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-12