Ummeldung eines Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

Sie ziehen innerhalb Ihrer Stadt/Gemeinde um? Dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Bezug der (neuen) Wohnung ummelden. Bei der Gelegenheit ist in der Regel auch eine Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I möglich.
 
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

 

An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

 

 

Was muss ich mitbringen?
 

 

 

 

Viele Meldebehörden stellen Ummeldeformulare auch bereits als Download im Internet zur Verfügung.

 

 

Welche Gebühren fallen an?
 
Ummeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet und sind gebührenfrei. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie Meldebestätigung.

Für die Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren an.

Für den Formularsatz werden 2,00 € erhoben.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?
 
 

Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passwesen
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23