Private Kleinkläranlagen
Allgemeine Informationen
Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen Ihrer Gemeinde besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine Kleinkläranlage gereinigt werden.
Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt im Regelfall der Gemeinde. Auskunft darüber, ob z. B. der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgung geplant ist oder ob die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage möglich ist, erteilt Ihnen Ihre Gemeinde. Auskünfte zu den Anforderungen, die an eine Kleinkläranlage zu stellen sind, erteilt Ihnen die untere Wasserbehörde.
Die Gemeinde beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.
Auskünfte zu den Genehmigungen und Anforderungen, die an die Kleinkläranlagen zu stellen sind, erteilt Ihnen der Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz.
An wen muss ich mich wenden?
Die Behandlung im Abwasser ist ein komplexer Vorgang zur Schonung der wertvollen Resource Wasser und zur Vermeidung von Umweltbelastungen durch die anfallende Menge an Abwasser.
Optimal gestaltete Prozesse sorgen für effiziente Reinigung des Abwassers und sparen Kosten.
Ansprechpartner
Wasser / AbwasserPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Herr M. Losekam
Raum 7, 1. Etage (06456) 92890-00
(06456) 92890-25