Plakatierungen


Allgemeine Informationen

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.

Folgendes gilt es zu beachten:


Für das Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Sondernutzungserlaubnis, die vom Ordnungsamt erteilt wird, erforderlich.

Hierfür wird auf schriftlichen Antrag per Telefax, per Mail oder als Brief eine Genehmigung erteilt. Das zuständige Ordnungsamt benötigt folgende Informationen:

 

Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung für eine Plakatierung kostet pauschal 15,00 €.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-12