Grundbesitzabgaben


Allgemeine Informationen

Zu den Grundbesitzabgaben zählen:


Die Berrechnung der Grundbesitzabgaben erfolgt in der Regel einmal jährlich zu Beginn des Jahres nach den ermittelten Wasserverbrauch des Vorjahres.

Darüber hinaus erfolgt eine Berechnung z. B. bei einem Eigentümerwechsel oder bei einer Änderung der zugrundeliegenden Gebührensatzung.


Ansprechpartner

Steueramt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau M. Kolley
Raum 5, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-16