Gewerbeummeldung
Allgemeine Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.
Die Änderung eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde umgemeldet werden.
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen:
- sozial unwerte Tätigkeiten, z. B: Hellsehen
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- die Verwaltung eigenen Vermögens
Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Derzernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.
Gewerbeummeldung:
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Hessen die Gemeinden.
Was muss ich mitbringen?
Nachfolgend aufgeführt finden Sie in der Regel die notwendigen Dokumente. Bitte beachten Sie, nur bei entsprechender Gesellschaftsform Ihrer Firma ist ein Handels- oder Vereinsregisterausdruck sowie eine Kopie des Gesellschaftsvertrag erforderlich und damit auch nur bei ausländischen Firmen die Übesetzung des Handelsregisterauszug. Nur bei einem Handwerk ist der Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich. Hilfreich ist es auch, wenn Sie die Gewerbeanmeldung für die Ummeldung vorlegen können.
Anträge / Formulare:
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
- Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von 25,50 Euro fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von 7,50 Euro zu entrichten.
- siehe unter Formulare
Ansprechpartner
GewerbeamtPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-12
(06456) 92890-25
Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-11
(06456) 92890-25
Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster) (06456) 92890-23
(06456) 92890-25