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Gewerbeabmeldung


Allgemeine Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.


Das Ende eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde abgemeldet werden.

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen:

  • sozial unwerte Tätigkeiten, z. B: Hellsehen
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens


Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Derzernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.

Gewerbeabmeldung:
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Hessen die Gemeinden.

Was muss ich mitbringen?
Nachfolgend aufgeführt finden Sie in der Regel die notwendigen Dokumente. Bitte beachten Sie, nur bei entsprechender Gesellschaftsform Ihrer Firma ist ein Handels- oder Vereinsregisterausdruck sowie eine Kopie des Gesellschaftsvertrag erforderlich und damit auch nur bei ausländischen Firmen die Übesetzung des Handelsregisterauszug. Nur bei einem Handwerk ist der Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich. Hilfreich ist es auch, wenn Sie die Gewerbeanmeldung für die Abmeldung vorlegen können.

Anträge / Formulare:
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
 

An wen muss ich mich wenden?
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

 

Was muss ich mitbringen?
  • Gewerbe-Abmeldung (Formular  GewA 3 )
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
 
  • GewA 3 Gewerbe-Abmeldung
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

 

Welche Gebühren fallen an?
Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 25,50 Euro fällig. Sofern eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von 7,50 Euro zu entrichten."

 

Anträge / Formulare
  •  siehe unter Formulare

Ansprechpartner

Gewerbeamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-12
Telefax (06456) 92890-25

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11
Telefax (06456) 92890-25

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23
Telefax (06456) 92890-25

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