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Gehwegschäden


Allgemeine Informationen

Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

Falls Gehwegsschäden in der Großgemeinde Haina (Kloster) entdeckt werden, können diese telefonisch, per E-Mail oder persönlich an das Ordnungsamt der Gemeinde gemeldet werden.

Das Ordnungsamt leitet dann die Instandsetzung durch den gemeindlichen Bauhof in die Wege.

Für die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger ist die Gemeindeverwaltung dankbar!
 

An wen muss ich mich wenden?
 
Zuständig ist das Ordnungsamt der Gemeinde Haina (Kloster).

Ansprechpartner

Ordnungsamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-12

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