Auskunft aus dem Gewerberegister


Allgemeine Informationen

Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden u.a. bei der Antragstellung auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis oder bei weiteren gewerberechtlichen Tätigkeiten (z.B. Maklertätigkeit, Bewachungsgewerbe) benötigt.

Im Gewerbezentralregister, welches seinen Sitz in Bonn hat, werden alle vollziehbaren und rechtskräftigen Entscheidungen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen und weitere gewerberechtliche Entscheidungen eingetragen.

Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in der Stadt haben. Bei einer Antragstellung durch eine juristische Person (z.B. GmbH) muss die Hauptniederlassung ihren Sitz in der Stadt haben.

Hinweis:
Wird der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird er dieser Behörde direkt übersandt. Hierfür ist die Angabe des genauen Verwendungszwecks und der Anschrift der Behörde bei Antragstellung erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Auskunft aus dem Gewerberegister kostet 25,00 €.


Ansprechpartner

Gewerbeamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-12

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23