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Schwerbehindertenangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Für Schwerbehindertenangelegenheiten ist die Hessische Versorgungsverwaltung mit ihren Außenstellen zuständig. Dabei erfüllt sie folgende Aufgaben:

  • Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts
  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich "Nachteilsausgleiche" (Merkzeichen)
  • Ausstellen und "Verlängern" von "Schwerbehindertenausweisen"
  • Feststellen der Voraussetzungen für die "unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" und/oder der "Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer" und Ausgabe entsprechender Beiblätter


Entsprechende Termine können Sie im Schaukasten der Gemeindeverwaltung einsehen.

An wen muss ich mich wenden?

Entsprechende Anträge sind an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu richten.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-12

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