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Schankerlaubnis


Allgemeine Informationen

Der gewerbsmäßige Ausschank von alkoholischen Getränken bedarf auch bei vorübergehenden Ereignissen, wie zum Beispiel Volks- und Sportfesten sowie Märkten, Messen, Umzügen, Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen einer Erlaubnis (Gestattung). Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Verkaufspreis den Einkaufspreis um mehr als 10% übersteigt.

 

Eine Gestattung kann jedoch nur erteilt werden, wenn tatsächlich ein besonderer Anlass vorliegt. Die gastronomische Tätigkeit allein, sei es auch ausschließlich für einen guten Zweck, kann nicht als besonderer Anlass anerkannt werden.

Setzen Sie sich zur Erteilung einer Gestattung rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Zu spät eingereichte Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn Sie Ihre Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsraum (z.B. auf Straßen oder öffentlichen Plätzen) durchführen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis vom Ordnungsamt. Sollte die Veranstaltung auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, findet das Gesetz über Sonn- und Feiertage Anwendung.
 

Welche Gebühren fallen an?
Schankerlaubnis 1 Tag örtlich: 35,00 €
Schankerlaubnis 2 Tage örtlich: 70,00 €
Schankerlaubnis 3 Tage örtlich: 105,00 €

Schankerlaubnis 1 Tag überörtlich: 70,00 €
Schankerlaubnis 2 Tage überörtlich: 140,00 €
Schankerlaubnis 3 Tage überörtlich: 210,00 €

Ansprechpartner

Gewerbeamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-12

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23

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