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Kindertagesbetreuung


Allgemeine Informationen

Formen der Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, altersübergreifende Tageseinrichtungen) und
  • Kindertagespflege.


Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.

Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.

Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:

  • Tageseinrichtungen für Kinder (§ 32 HKJGB)
  • die Kindertagespflege (§ 32a HKJGB)
  • die Fachberatungen im Kontext BEP und Schwerpunkt-Kitas
  • Fachdienste Tagespflege (§ 32b HKJGB)
  • die Beitragsfreistellung im 3. Kindergartenjahr (§ 32c HKJGB)
  • die sog. ?Kleine Bauförderung? (§ 32d HKJGB)

 

An wen muss ich mich wenden?
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

 

Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen:


Ansprechpartner

Gesamtleitung der Kindertagesstätte
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Ritter
beide Standorte der Kindertagesstätte
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-01 oder 02

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