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Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17


Allgemeine Informationen

In Hessen können Jugendliche im Rahmen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)" schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B, BE) erwerben. Ziel von BF 17 ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu vermitteln und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
 

An wen muss ich mich wenden?
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

 

Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Meldebestätigung
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17
  • Antragsformular für jede Begleitperson
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

 

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis kostet 5,10 €.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23

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