Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen


Allgemeine Informationen

Die Errichtung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (das heißt, der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 7 m über der Geländeoberfläche), Wohngebäuden bis zur Hochhausgrenze (der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 22 m über der Gebäudeoberfläche) sowie Nebengebäuden/Nebenanlagen für diese Gebäude, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, bedarf keiner Baugenehmigung, wenn
 


Anstelle eines Bauantrags ist in diesen o. a. Fällen lediglich erforderlich, dass der Bauherr im Wesentlichen den Entwurf, ausgenommen die bautechnischen Nachweise, einreicht. Nähere Angaben hierzu enthält der Bauvorlagenerlass. Die bautechnischen Nachweise müssen vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte vorliegen. Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrschaft allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss. Die Bauherrschaft kann jedoch verlangen, dass für o. a. Baumaßnahmen ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.


Detaillierte Ausführungen/Anforderungen zur Genehmigungsfreiheit finden Sie unter § 56 HBO.

Kleinere, unbedeutendere bauliche Anlagen, die in Anlage 2 zu § 55 HBO aufgeführt sind, bedürfen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
 

An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder die Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen:
Die notwendigen Unterlagen werden bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung und gleichzeitig bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die hierfür erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte, Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder im Internetauftritt des Hessische Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter "Bauen und Wohnen"

Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden werden von allen Landkreisen, Kreisfreien und Sonderstatusstädten wahrgenommen.

 

Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten einer Erteilung von einer genehmigungsfreien Baumaßnahme belaufen sich auf 25,00 € pro Baumaßnahme.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit dem Bau darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden.


Ansprechpartner

Bauamt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kauffeld
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-21